Taxpunktwert

Neuer Zahnarzt-Tarif (Dentotar) in der Schweiz ab Januar 2018,
welchen wir ab 1. Januar 2018 ebenfalls anwenden.

Die Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft SSO und ihre Tarifpartner der Unfall- der Militär- und der Invalidenversicherung haben am 3. Mai 2017 in Bern den revidierten Zahnarzttarif (Dentotar) unterzeichnet. Die Behörden des Kantons Freiburg haben diesen Tarif ebenfalls akzeptiert. Ab 1. Januar 2018 ist im Kanton Freiburg für Abrechnungen mit den Sozialdiensten und der Ausgleichskasse der revidierte Leistungskatalog zu einem Taxpunktwert von Fr. 1.00 zu verwenden.

Der bisherige Zahnarzttarif bildete nach über 20 Jahren in vielen Fällen nicht mehr den aktuellen Stand der modernen Zahnmedizin ab. Dies machte eine Revision zwingend notwendig, damit die Versorgung mit den heute üblichen Behandlungsmethoden in der Zahnmedizin nun auch im Sozialversicherungsbereich UV/MV/IV sichergestellt ist.

In diesem Zusammenhang übernehmen wir bei Privatpatienten per 1. Januar 2018 ebenfalls diesen Tarif.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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