Zahnarztpraxis Jungo

Garantie

Garantie gemäss Schweizerische Zahnärztegesellschaft SSO

Auf Wurzelbehandlungen gibt es keine Garantie, denn der Zahnarzt kann nicht für den Erfolg der Zahnbehandlung garantieren, wenn es ein Versuch ist, den Zahn zu retten und zu erhalten. Der Zahnarzt kann für eine unvorhergesehene Wurzelbehandlung vom Zahn nicht haftbar gemacht werden, denn es ist möglich, dass bei Arbeiten an Kronen oder auch bei Brückenarbeiten ein Präparations-Trauma entsteht, was eine nachträgliche Wurzelbehandlung notwendig macht, was ein Versuch ist, den Zahn zu erhalten, was für den Zahnnerv keine Garantie ist. Auf eine Wurzelkanalbehandlung und Zahnfleischbehandlung gibt es keine Garantie, denn auch wenn der Zahnarzt alles richtig gemacht hat, kann eine Zahnfleischentzündung oder „Zahnentzündung“ entstehen.